Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Vergütung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen durch die Betreiber der Stromnetze und örtliche Energieversorgungsunternehmen. Erzeuger von Solarstrom erhalten, je nach Leistungsklasse, einen für 20 Jahre festgelegten Vergütungssatz. Ab einer Gesamtmenge von 52 GW installierter Photovoltaik-Leistung in Deutschland ist nach derzeitiger Gesetzeslage die finanzielle Förderung beendet. Der Einspeisevorrang bleibt bestehen.
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