Schulungspflicht für PU-Produkte - Schon gewusst?

Mit einer Änderung innerhalb der REACH-Verordnung wurde am 4. August 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union eine Beschränkungsregelung für Diisocyanate veröffentlicht. Das Ziel der Verordnung ist mögliche Haut- und Atemwegssensibilisierungen durch Produkte mit Diisocyanaten zu verhindern. Bei einer Sensibilisierung kann es nach einer Exposition zu allergischen Reaktionen kommen, die bspw. Auswirkungen auf die Atemwege haben, wie Asthma.

Um professionelle Anwender*innen im sicheren Umgang mit PU-Produkten zu schulen, sieht die Verordnung eine Schulungspflicht bis zum 24. August 2023 vor. Alle gewerblichen und industriellen Verwender*innen werden von Produkten, die eine Gesamtkonzentration an monomeren Diisocyanaten von ≥ 0,1% enthalten, in die Pflicht genommen.

Bereits seit dem 24. Februar 2022 befindet sich auf unseren betroffenen Produkten* ein Schulungshinweis auf dem Etikett.

FEICA, der Verband der europäischen Kleb- und Dichtstoffindustrie, hat in Zusammenarbeit mit ISOPA und ALIPA, den europäischen Industrieverbänden der Diisocyanathersteller, eine Online-Schulungsplattform entwickelt.

Für unsere Kunden soll die Schulung so einfach wie zugänglich sein. Daher ist die Schulung mit dem Gutscheincode: FEICA_21_C12 für Sie kostenlos.

Die webbasierte Schulung kann jederzeit über Desktop-, Tablet- und Mobilgeräte abgerufen werden. Jeder Teilnehmer erhält nach dem erfolgreichen Absolvieren der Schulung ein persönliches Zertifikat.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.feica.eu/PUinfo oder bei Ihren Ansprechpartner bei BMI.

* Welche Produkte sind bei BMI von der Schulungspflicht betroffen?

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